AGB – ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
AGB für Unternehmen
1. Allgemeines
Die Solanius GmbH, Marktgasse 7, 8720 Knittelfeld bietet Aus- und Weiterbildungen in Transport & Logistik, Sicherheit, Persönlichkeitsentwicklung, Sprachen, KI und Lernbegleitung an. Dazu kommen Firmentrainings und Teamevents. Diese AGB gelten für alle Leistungen, die die Solanius GmbH Unternehmen anbietet – egal, ob vor Ort beim Auftraggeber, bei der Auftragnehmerin, extern oder online. Individuelle Vereinbarungen gehen diesen AGB vor (ABGB § 864a). Wenn nichts anderes vereinbart ist, gilt das Unternehmensgesetzbuch (UGB). Die Solanius GmbH passt ihre AGB an, wenn das nötig ist. Für laufende Verträge gilt die Version zum Zeitpunkt der Buchung. Die Solanius GmbH (im folgenden Auftragnehmerin genannt) schreibt bewusst klar und verständlich. Wenn etwas unklar ist, gilt die objektive Auslegung nach § 914 ABGB.
2. Vertragsabschluss
Ein Vertrag kommt zustande, wenn der Auftraggeber das Angebot annimmt – per E-Mail, telefonisch, schriftlich oder über ein Buchungsformular. Sobald die Auftragnehmerin den Auftrag bestätigt, ist der Vertrag abgeschlossen (§ 861 ABGB). Zwischen Unternehmen kann auch Schweigen als Zustimmung gelten, wenn die Zusammenarbeit das nahelegt (§ 362 UGB). Unklare Angaben werden vorher abgeklärt. Ein Vertrag entsteht nur, wenn beide Seiten dieselbe Leistung meinen (§ 869 ABGB). Offensichtliche Fehler – Tippfehler, Rechenfehler, falsche Preisstellen – dürfen korrigiert werden (§§ 871, 872 ABGB). Der Auftraggeber entscheidet danach, ob das korrigierte Angebot angenommen wird. Unternehmen, die mehrere Personen anmelden, garantieren, dass sie dazu berechtigt sind und alle Teilnehmenden informiert wurden.
3. Leistungen
Die Solanius GmbH führt Schulungen, Unterweisungen, Workshops, Events und Trainings durch. Der Umfang ergibt sich aus dem Angebot, der Bestellung des Auftraggebers und der Bestätigung der Auftragnehmerin. Inhalte dürfen seitens Auftragnehmerin angepasst werden, wenn das nötig ist und der Charakter gleichbleibt – etwa ein Trainerwechsel oder eine inhaltliche Umstellung. Für manche Kurse gibt es Mindestteilnehmer:innenzahlen. Wird diese nicht erreicht, steht es der Auftragnehmerin in Abstimmung mit dem Auftraggeber frei abzusagen oder zu verschieben. Daraus entsteht dann eine Rückerstattung oder Gutschrift. Kurse können seitens Auftragnehmerin aus wichtigen Gründen verschoben oder abgesagt werden. Diese Gründe können unter anderen die folgenden sein: Krankheit, technische Probleme, höhere Gewalt, zu geringe Teilnehmer:innenzahl. Die Solanius GmbH haftet dabei nicht für indirekte Kosten wie Reise-, Personal- oder Produktionsausfälle. Für Online- und Hybridkurse muss der Auftraggeber den Teilnehmenden geeignete Technik zur Verfügung stellen.
4. Mitwirkungspflichten des Unternehmens
Bei Schulungen in den Räumlichkeiten des Auftraggebers stellt dieser geeignete Räume bereit. Diese müssen sicher, ausreichend groß und für die Ausbildung geeignet sein. Für den Zustand der Räume haftet der Auftraggeber. Bei praktischen Trainings (z. B. Stapler, Kran) werden seitens des Auftraggebers die nötigen Maschinen und Geräte bereitgestellt. Diese müssen sicher, gewartet und betriebsbereit sein. Der Auftraggeber haftet für deren Zustand. Sollen Geräte seitens der Auftragnehmerin angemietet werden, ersuchen diese um rechtzeitige Information. Die Geräte werden sorgfältig überprüft, es wird aber nicht für versteckte Mängel gehaftet, die trotz Kontrolle nicht erkennbar waren. Die Informationsweitergabe an die Teilnehmenden erfolgt seitens Auftraggeber spätestens 10 Tage vor Ausbildungsbeginn über Termine, Voraussetzungen, Sicherheitsvorgaben und benötigte Unterlagen. Bei Online- und Hybridkursen organisiert der Auftraggeber die technische Ausstattung. Wenn Mitwirkungspflichten nicht erfüllt werden und dadurch Mehraufwand entsteht, können diese gesondert verrechnet werden.
5. Preise und Zahlung
Alle Preise verstehen sich netto, zuzüglich Umsatzsteuer. Diese sind im Angebot ausgewiesen Der Preis ergibt sich aus dem Angebot, der Bestellung und der Bestätigung. Zahlungen sind – sofern nicht anders vereinbart – sofort bei Rechnungseingang fällig. Rechnungen werden elektronisch versendet. Die Rechnungslegung erfolgt bei Seminarstart. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen für Unternehmer nach § 456 UGB: 9,2 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz. Mahnspesen und Betreibungskosten werden im Anlassfall gesondert verrechnet. Die Übermittelung der Zertifikate und Teilnahmebestätigungen erfolgt nach vollständiger Zahlung.
6. Storno, Umbuchung und Verschiebung
Storno durch das Unternehmen:
▪ bis 10 Tage vor Kursbeginn: kostenlos
▪ 9 bis 7 Tage vor Beginn: 50 %
▪ ab 6 Tagen vor Beginn oder Nichterscheinen: 100 %
Ersatzteilnehmende sind nach Abstimmung jederzeit möglich.
Umbuchung:
▪ bis 7 Tage vor Kursbeginn: kostenlos
▪ ab 6 Tagen: 30 Euro Bearbeitungsentgelt
Absage durch Solanius:
Kurse können aus den folgenden Gründen verschoben oder abgesagt werden: Krankheit, technische Probleme, höhere Gewalt, unsichere Räumlichkeiten oder zu geringe Teilnehmer:innenzahl. In solchen Fällen entstehen keine Kosten für den Auftraggeber. Geleistete Zahlungen werden rückerstattet oder es gibt eine Gutschrift. Es wird keine Haftung für indirekte Schäden (§ 351 UGB) übernommen. Für Unternehmen besteht kein Widerrufsrecht.
7. Haftung
Die Solanius GmbH haftet nach ABGB. Für Personenschäden haftet die Auftragnehmerin vollständig. Für Sach- und Vermögensschäden haftet die Auftragnehmerin nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Leichte Fahrlässigkeit wird ausgeschlossen (§§ 1295 ff. ABGB). Es wird nicht für mittelbare Schäden gehaftet, wie zum Beispiel Produktionsausfälle, entgangenen Gewinn, Personal- oder Organisationskosten, Aufwand durch Terminverschiebungen. Das ist zwischen Unternehmen zulässig (§ 351 UGB). Der Auftraggeber haftet für Räume, Geräte und Maschinen, die er bereitstellt. Ist Gefahr im Verzug sind Trainer:innen berechtigt Teilnehmende aus Sicherheitsgründen auszuschließen. Eine Kostenerstattung ist in diesem Fall nicht vorgesehen. Die Auftragnehmerin haftet nicht für technische Probleme außerhalb ihres Einflussbereichs (z. B. Firmen-IT, Internet).
8. Urheberrecht & Nutzungsrechte
Alle Unterlagen, Präsentationen, Skripte, Fotos, Videos und digitalen Inhalte sind urheberrechtlich geschützt. Die Rechte liegen bei Solanius oder bei Lizenzgeber:innen. Der Auftraggeber darf diese Inhalte intern nutzen. Eine Weitergabe an Dritte, Veröffentlichung oder Vervielfältigung ist ohne Zustimmung nicht erlaubt. Aufnahmen von Trainings sind nur mit schriftlicher Zustimmung erlaubt. Digitale Inhalte dürfen nicht in öffentlich zugänglichen Systemen gespeichert werden. Interne Dokumente des Auftraggebers bleiben selbstverständlich in dessen Eigentum.
9. Datenschutz-Hinweis
Es werden ausschließlich Daten für Schulungszwecke verarbeitet: Anmeldungsdaten, Kommunikation, Rechnungen, Prüfungsunterlagen. Die Auftragnehmerin gibt Daten nur weiter, wenn das zur Durchführung nötig ist – etwa an Trainer:innen, Prüfstellen oder externe Veranstaltungsorte. Die Speicherung der Daten erfolgt nur so lange, wie es gesetzlich vorgeschrieben oder für den Ablauf notwendig ist. Details stehen in der Datenschutzerklärung laut DSGVO.
10. Höhere Gewalt
Wenn Schulungen wegen höherer Gewalt nicht stattfinden können – Naturereignisse, Krankheiten, behördliche Sperren, technische Ausfälle wird der Auftraggeber so schnell wie möglich informiert. In solchen Fällen gilt Folgendes: keine Kosten; entweder Ersatztermin oder Rückerstattung; keine Haftung für indirekte Schäden (z. B. Reise- oder Produktionskosten). Dasselbe gilt umgekehrt auch für den Auftraggeber.
11. Druck- und Schreibfehler sowie Irrtümer
Offensichtliche Druck-, Schreib- und Rechenfehler oder technische Übermittlungsfehler sind nicht verbindlich. Diese dürfen korrigiert werden (§§ 871, 872 ABGB). Der Auftraggeber entscheidet danach über die Annahme des korrigierten Angebots.
12. Gerichtsstand & anwendbares Recht
Es gilt österreichisches Recht. Gerichtsstand ist – soweit zulässig – Leoben. Unwirksame Bestimmungen werden durch die gesetzlichen Regeln ersetzt (§ 878 ABGB). Änderungen des Vertrages müssen schriftlich erfolgen. Ein E-Mail ist dazu ausreichend